Öffentlicher Notar in Liechtenstein

Als öffentlicher Notar in Vaduz berät und begleitet Sie Dr. Bünyamin Taskapan bei der rechtsverbindlichen Gestaltung und Absicherung Ihrer Urkunden und Verträge. Mit langjähriger Erfahrung im liechtensteinischen und internationalen Recht sorgt er dafür, dass Ihre Anliegen rechtssicher, präzise und effizient umgesetzt werden.

Notarielle Leistungen in Deutsch und Englisch

Die Notariatskanzlei von Dr. Bünyamin Taskapan bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum notarieller Dienstleistungen in Liechtenstein. Von der öffentlichen Beurkundung über notarielle Beglaubigungen bis hin zu Apostillen und exekutionsfähigen Urkunden erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.

Dabei stehen Ihnen kompetente Beratung in zwei Sprachen (Deutsch und Englisch), sorgfältige Vorbereitung und eine effiziente Abwicklung zur Verfügung.

Öffentlicher Notar in Liechtenstein Dr. Taskapan
Public Notary Liechtenstein bage

Öffentliche Beurkundung

Wir errichten für Sie Urkunden in den Fällen, in denen das Gesetz eine öffentliche Beurkundung vorsieht, und stellen sicher, dass Ihre Rechtsgeschäfte formgültig und rechtssicher dokumentiert sind.

Exekutionsfähige Urkunden

Durch exekutionsfähige Urkunden erhalten Ihre Ansprüche eine ähnliche Durchsetzbarkeit wie ein gerichtlicher Vergleich, wodurch Sie im Streitfall rascher zu Ihrem Recht kommen können.

Vollmachten & Vorsorge

Wir beraten Sie bei der Errichtung von Vollmachten, Vorsorgeregelungen und weiteren Erklärungen, damit Ihre Interessen auch in besonderen Lebenssituationen klar geregelt sind.

Notarielle Beglaubigungen

Ob Unterschrift, Handzeichen oder Kopie – wir beglaubigen Ihre Dokumente zuverlässig, damit Sie diese bei Behörden, Banken oder Vertragspartnern ohne Zweifel verwenden können.

Apostille & Überbeglaubigung

Wir kümmern uns um die Einholung von Apostillen und Überbeglaubigungen, damit Ihre Urkunden auch im Ausland anerkannt und rechtlich wirksam verwendet werden können.

Öffentliche Beurkundung nach ausländischem Recht

Durch notarielle Beurkundungen nach ausländischem Recht unterstützen wir Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, eidstattlichen Erklärungen und Zeugeneinvernahmen für Verfahren im Ausland.

Ihre Dokumente – eindeutig, überprüfbar und rechtssicher

Notarielle Beglaubigungen von Dokumenten

Notarielle Beglaubigungen bieten Ihnen den Nachweis, dass eine Unterschrift tatsächlich von der bezeichneten Person stammt oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Ob Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, eine beglaubigte Kopie benötigen oder die Echtheit einer Übersetzung bestätigen lassen – wir stellen die erforderlichen Beglaubigungsvermerke aus.

Dadurch werden Ihre Unterlagen von Behörden, Banken, Gerichten und Vertragspartnern in der Regel ohne weitere Nachfragen akzeptiert. Durch die notarielle Beglaubigung schaffen Sie Klarheit, Rechtssicherheit und vermeiden spätere Streitigkeiten über Echtheit und Inhalt von Dokumenten.

Rechtssicherheit

Eine notarielle Beglaubigung schafft Klarheit über die Echtheit Ihrer Dokumente.

Kurze Wege

Mit gut vorbereiteten Unterlagen erhalten Sie Ihre Beglaubigung in der Regel in kurzer Zeit.

Notarielle Beglaubigung von Dokumenten in Liechtenstein Dr. Taskapan

Beglaubigte Übersetzungen & Apostille

Im internationalen Geschäfts- und Rechtsverkehr sind beglaubigte Übersetzungen häufig unerlässlich, etwa bei Urkunden, Zeugnissen, Verträgen oder Registerauszügen. Wir unterstützen Sie bei der Beglaubigung von Übersetzungen und, falls erforderlich, bei der Einholung einer Apostille oder Überbeglaubigung, damit Ihre Unterlagen auch im Ausland anerkannt werden.

So können Sie sicher sein, dass Inhalt, Form und Beglaubigung Ihrer Dokumente den Anforderungen ausländischer Behörden, Gerichte und Vertragspartner entsprechen. Durch die Kombination aus fachkundiger Übersetzung und notarieller Beglaubigung wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet.

Beglaubigte Übersetzungen

Wir begleiten Sie bei der Beglaubigung von Übersetzungen wichtiger Urkunden und Dokumente.

Übersetzungen mit Apostille

Auf Wunsch organisieren wir die Apostille, damit Unterlagen auch im Ausland anerkannt werden.

Verlässlich, persönlich und international ausgerichtet.

Vertrauen in Zahlen und Leistungen

Nummer 1

Persönliche Betreuung

Sie erhalten eine individuelle, sorgfältige Beratung – ohne unnötige Umwege.

Nummer 2

Klare Abläufe

Strukturierte Vorbereitung und transparente Schritte sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

Nummer 3

Internationale Expertise

Auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Sprachkompetenz zur Seite.

1.500+

Beurkundungen

300+

Internationale Mandate

3

Beratungssprachen

95%

Stammmandanten

Dr. Bünyamin Taskapan, LL.M.

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MMag. Dr. Bünyamin Taskapan, LL.M. wurde in Feldkirch geboren und maturierte am Sportgymnasium in Dornbirn. Im Anschluss studierte er Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck und schloss 2006 das Diplomstudium der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) und 2009 das Diplomstudium des Wirtschaftsrechts (Mag. iur. rer. oec.) ab. 2011 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.).

In den Jahren 2012 bis 2013 absolvierte er ein rechtswissenschaftliches Masterstudium (LL.M.) an der Vanderbilt Law School in den USA und spezialisierte sich dabei insbesondere im angelsächsischen Gesellschafts- und Trustrecht.

Berufliche Stationen führten ihn unter anderem als Stagiaire ins Europäische Parlament nach Brüssel, als Praktikant an das Fürstliche Landgericht in Vaduz, als wissenschaftlichen Assistenten an die Vanderbilt Law School sowie als Associate in eine führende liechtensteinische Wirtschaftsrechtskanzlei. Darüber hinaus war er als Private Client Advisor in einem der ältesten und größten Treuhandunternehmen in Liechtenstein tätig.

Dr. Taskapan hat sowohl die liechtensteinische als auch die österreichische Rechtsanwaltsprüfung abgelegt. Seit 2021 ist er als Öffentlicher Notar in Liechtenstein tätig und bekleidet zudem ein Vorstandsmandat in der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer. Seine Beratungssprachen sind Deutsch und Englisch.

2006

Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) an der Universität Innsbruck.

2009

Abschluss des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht (Mag. iur. rer. oec.).

2011

Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.).

2012 - 2013

LL.M.-Studium an der Vanderbilt Law School (USA) mit Schwerpunkt Gesellschafts- und Trustrecht.

2020

Ablegung der Notariatsprüfung in Liechtenstein.

Seit 2021

Öffentlicher Notar in Vaduz und Vorstandsmitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer.

Das Team hinter der TASKAPAN Notariatskanzlei

Die TASKAPAN Notariatskanzlei wird von einem eingespielten Team unterstützt, das die Mandanten von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens begleitet. Sorgfältige Vorbereitung, verlässliche Kommunikation und diskrete Abwicklung stehen dabei stets im Vordergrund.

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Mag. Simon Hellekalek, BSc.

Rechtsanwalt (AT)

Studium der Wirtschafts­wissenschaften und des Wirtschaftsrechts in Innsbruck, Schwerpunkt internationales Steuerrecht. Tätig als Rechtsanwalt in Österreich sowie als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Beratungssprachen: Deutsch, Englisch.

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Mag. Philipp Mössmer

Rechtsanwalt (AT)

Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck, liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung und Eintragung als Rechtsanwalt in Liechtenstein. Berufserfahrung in Vaduzer Kanzleien, dynamisch und lösungsorientiert. Beratungssprachen: Deutsch, Englisch.

Mrs. X

Mrs. X

Kanzlei- und Empfangsmanagement

Das Kanzleimanagement ist erste Anlaufstelle für Ihre Anliegen, organisiert den täglichen Kanzleibetrieb und stellt eine reibungslose Kommunikation mit Mandanten und Behörden sicher.

Fair, transparent, nachvollziehbar.

Honorar von TASKAPAN Kanzlei

Beglaubigungen

Öffentliche Beurkundungen

Internationale Mandate & Apostille

Warum TASKAPAN Notariatskanzlei?

TASKAPAN Notariatskanzlei verbindet hohe fachliche Qualifikation mit internationaler Erfahrung im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Trustrecht. Sie profitieren von einer sorgfältigen Vorbereitung Ihrer Urkunden, klaren Abläufen und transparenten Honoraren.

Durch die Beratung in Deutsch und Englisch können auch komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte effizient betreut werden. Diskretion, Verlässlichkeit und eine persönliche Betreuung stehen dabei stets im Mittelpunkt.

Kontakt & Erreichbarkeit

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Öffnungszeiten

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Anfrageformular


Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für jede Vollmacht einen Notar?

Nicht jede Vollmacht muss notariell beurkundet oder beglaubigt werden. In vielen Fällen ist eine notarielle Form jedoch sinnvoll, um Rechtssicherheit und klare Nachweisbarkeit zu gewährleisten.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar in der Regel die Echtheit einer Unterschrift oder Kopie. Bei der öffentlichen Beurkundung hält der Notar den Inhalt eines Rechtsgeschäfts in einer Urkunde fest und prüft dabei auch die rechtlichen Voraussetzungen.

Welche Dokumente muss ich zur Unterschriftsbeglaubigung mitbringen?

In der Regel benötigen Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) und das zu unterzeichnende Dokument im Original. Weitere Unterlagen werden je nach Sachverhalt vorab abgestimmt.

Wie lange dauert eine notarielle Beglaubigung?

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Termin vereinbart ist, kann eine einfache Beglaubigung meist innerhalb weniger Minuten vorgenommen werden.

Wofür brauche ich eine Apostille oder Überbeglaubigung?

Eine Apostille oder Überbeglaubigung ist erforderlich, wenn eine öffentliche Urkunde in einem anderen Staat vorgelegt werden soll und dort als echt anerkannt werden muss.

Bieten Sie auch Beratungen in englischer Sprache an?

Ja, Beratungen können auf Deutsch und Englisch erfolgen. Dies ist insbesondere bei internationalen Mandaten hilfreich.

Kann ich auch ohne Termin in die Kanzlei kommen?

Für eine sorgfältige Vorbereitung und kurze Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. In dringenden Fällen bemühen wir uns, kurzfristig eine Lösung zu finden.

Wie erfahre ich die voraussichtlichen Kosten meines Anliegens?

Die Honorare richten sich nach den Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Notariatskammer. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Fertigen Sie auch beglaubigte Übersetzungen an?

Wir begleiten Sie bei der Beglaubigung von Übersetzungen und organisieren bei Bedarf die erforderliche Apostille oder Überbeglaubigung für den Einsatz im Ausland.

Kann ich Unterlagen auch elektronisch übermitteln?

Viele Dokumente können vorab per E-Mail übermittelt werden, damit eine Prüfung und Vorbereitung erfolgt. Für die eigentliche Beglaubigung oder Beurkundung ist in der Regel Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.